Als Sideman bei Konzerten spielen, Arbeit im Studio, Unterricht geben – du hast viele Möglichkeiten um als Schlagzeuger mit deiner Musik Geld zu verdienen. Doch das ist nicht alles. Woran viele im ersten Moment gar nicht denken, ist die Chance, ein regelmäßiges Einkommen über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die GVL zu erzielen. Diese legen für die Nutzung der Musikwerke ihrer Mitglieder Tarife fest, nehmen entsprechende Lizenzgebühren dafür ein und verteilen das Geld dann an die Rechteinhaber.
Doch viele Musiker beschäftigen sich nur wenig mit diesem Thema und haben deshalb mehr Fragen als Antworten: Welche Aufgabe hat die GEMA? Was macht eigentlich die GVL? Wann lohnt es sich für mich, Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft zu werden? Wer bekommt überhaupt Tantiemen und wofür? In diesem Artikel findest du deshalb die wichtigsten Fakten dazu – und vielleicht entdeckst du dabei eine neue Geldquelle, die du bisher unbeachtet gelassen hast.
Was macht die GEMA?
In der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, sind Musikurheber (Komponisten und Texter) sowie Musikverlage organisiert. Die Verwertungsgesellschaft vertritt dabei weltweit die Nutzungsrechte und damit die Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder – das heißt, wenn irgendwo auf der Welt deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke eingesetzt werden, zieht die GEMA entsprechende Lizenzgebühren von den Musiknutzern ein.
Diese Gebühren werden fällig, wenn die Musik
- live aufgeführt wird,
- auf Tonträgern (z.B. CDs, Vinyl oder DVDs) vervielfältigt wird,
- wenn sie im Radio, Fernsehen oder online ausgestrahlt oder
- sie öffentlich gespielt wird, also zum Beispiel in Restaurants, Supermärkten oder Clubs.
Die Vielfalt der Tarife ist enorm: Hörfunkprogramme, Aufführung in Theatern, Nutzung für TV-Produktionen, Tarife für Unterrichtsmedien, für die Vermietung, für Hintergrundmusik, für Music on Demand – mit jedem neuen Kanal für die Musiknutzung wächst auch die Menge der unterschiedlichen Lizenzgebühren. Musiknutzer müssen der GEMA aufgeführte, gesendete oder vervielfältigte Musikwerke melden. Mit diesen Informationen wird ermittelt, wie häufig jedes einzelne Werk genutzt wurde.
Eine weitere wichtige Geldquelle ist die sogenannte Privatkopieabgabe: Hersteller von Speichergeräten und Leermedien, wie USB-Sticks oder DVD-Brennern, aber auch Smartphones, zahlen dabei eine festgelegte Vergütung pro verkauftem Produkt.
Wie werden die Tantiemen verteilt?
Mehr als 1 Milliarde Euro an Lizenzgebühren nahm die GEMA im Jahr 2018 ein. Nach Abzug der Verwaltungskosten in Höhe von etwa 15 % bleibt immer noch eine beträchtliche Summe, die an die über 73.000 Mitglieder und weitere fast zwei Millionen Rechteinhaber aus der ganzen Welt verteilt werden kann. Denn einen Gewinn darf der Verein laut Satzung nicht erzielen. Der Verteilungsplan ist entsprechend umfangreich und kompliziert. Heute regeln über 100 Tarife die Verteilung der GEMA-Einnahmen in den verschiedenen Sparten. Mit dem Auftauchen neuer Musiknutzungen wie die Verwendung in Videospielen, bei Internet-Radios oder auf Streaming-Plattformen wird dieser Plan immer wieder aktualisiert.
Die Höhe der jeweiligen Vergütung für Urheber oder Verlage ist abhängig von den verschiedenen Arten öffentlicher Musiknutzung. Wird dein Song landesweit im Fernsehen ausgestrahlt oder nur von einer kleinen privaten Radiostation, nutzt ein Unternehmen dein Musikstück für eine Werbekampagne oder nur für die Telefonwarteschleife – all das geht in die Bewertung ein und bestimmt am Ende die Höhe deiner Tantiemen. Ganz klar ist: Wessen Musik häufiger gespielt oder verkauft wird, der erhält auch mehr Geld. Zudem legt der Verteilungsplan die Aufteilung der Einnahmen zwischen Komponist, Texter und Verleger fest.
Lohnt sich die GEMA für mich?
Als Urheber steht dir eine angemessene Vergütung für die Nutzung deiner Musik zu, wenn diese öffentlich gespielt, vervielfältigt oder anderweitig verwertet wird. Du selbst bist allerdings kaum in der Lage, zu ermitteln, wer, wann und wie oft deine Musik nutzt. Diese Aufgabe übernimmt eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA.
Vielleicht hast du ja bei einem Auftritt selbst schon mal eine „Musikfolge“ für den Veranstalter ausgefüllt – also eine Songliste, die an die GEMA übermittelt wird, um die Abrechnung des Konzerts zu ermöglichen. Da stellt sich natürlich die Frage: Wenn der Veranstalter Lizenzgebühren abführt, wäre es da nicht sinnvoll, als Musikurheber von entsprechenden Auszahlungen zu profitieren? Kurz gesagt: Wenn du selbst Melodien, Arrangements oder Texte für Musik schreibst oder bearbeitest, solltest du auf jeden Fall über eine Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft nachdenken.
Diese Kosten solltest du dabei im Blick haben: Wenn du deinen Berechtigungsvertrag abschließt, zahlst du als Urheber eine einmalige Aufnahmegebühr von 90,00 € (zzgl. 19% USt sind das 107,10 €). Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Urheber 50,00 €. Mitglied der GEMA können im übrigen immer nur Einzelpersonen werden, nicht ganze Bands.
Auf der anderen Seite kannst du mit diesen Auszahlungen rechnen: Läuft dein Song bei einer großen ARD-Radiostation, kann das durchaus 10 € Tantiemen bringen, bei kleinen Sendern jedoch weniger als 0,50 €. Wird das Werk live aufgeführt, werden oft Auszahlungen von ca. 3 € an die Urheber genannt. Generell gilt zudem: Wenn du deine Songs regelmäßig live spielst, hast du die Kosten für eine GEMA-Mitgliedschaft schnell wieder drin. So könnten zwei Dutzend Konzerte im Jahr dafür schon ausreichen. Vielleicht kannst du sogar Fördergelder der GEMA ergattern, die für musikalische Projekte oder junge Künstler bereitgestellt werden.
Hier kannst du dir übrigens direkt anschauen, ob die GEMA sinnvoll für dich sein könnte.
Was macht die GVL?
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertritt ausübende Künstler, also zum Beispiel Musiker, Sänger, Tänzer oder Schauspieler sowie Veranstalter und Hersteller von Tonträgern. Ihr Ziel ist es, angemessene Vergütungen für die Nutzung von Produktionen zu erzielen, an denen ihre Mitglieder beteiligt waren – die sogenannten Zweitverwertungsrechte.
Du hast den letzten Sommerhit zwar nicht mitgeschrieben, dafür aber das Schlagzeug und die Bass-Spur eingespielt? Glückwunsch! Wenn der Song von anderen genutzt wird, klingelt es bei dir in der Kasse. Wo genau können diese Vergütungsansprüche für dich anfallen?
- Wenn Radio- und TV-Sender veröffentlichte Tonträger im Programm nutzen, an denen du als Musiker (nicht als Urheber) beteiligt warst,
- bei der öffentlichen Wiedergabe dieser Tonträger bzw. von Radio- und TV-Sendungen in Hotels, Clubs, Restaurants, Supermärkten usw.
- bei der Kabelweitersendung künstlerischer Darbietungen in Fernseh- und Radioprogrammen,
- bei Verleih und Vermietung der Tonträger, z.B. in Bibliotheken,
- zudem ist die GVL auch an den Einnahmen aus der bereits genannten Privatkopie- bzw. Leergeräteabgabe beteiligt.
Wie werden die Lizenzeinnahmen verteilt?
Im Jahr 2018 nahm die GVL fast 230 Millionen Euro ein. Mehr als ein Drittel dieser Erlöse entfielen dabei jeweils auf Sendevergütungen von Radio, Fernsehen und Videoclips sowie die Vervielfältigung, etwa 20 % auf die öffentliche Wiedergabe. Auch hier gilt: Je häufiger Aufnahmen von Radio- und TV-Sendern genutzt werden, desto höher wird deine Vergütung sein.
Der Verteilungsplan der GVL ist zwar nicht so lang wie der von der GEMA – aber ebenso komplex. Dort sind alle Details zur Aufteilung der Vergütungen für Hersteller und ausübende Künstler geregelt. Die Länge eines Werkes geht ebenso in ein Punktesystem ein, wie die Reichweite eines Radiosenders und in welchem Umfang du als Musiker an einer Studioaufnahme mitgearbeitet hast. Ebenso wie bei der GEMA profitierst du hier am meisten, wenn der Song bei den großen TV-Sendern läuft. Dabei gilt zu beachten: Wenn Musik, an der du mitgewirkt hast, in Radio oder Fernsehen aufgeführt wird, bekommen Künstler und Hersteller des Tonträgers jeweils die Hälfte der Lizenzeinnahmen.
Sollte ich Mitglied in der GVL sein?
Rund 160.000 Künstler, Hersteller und Veranstalter sind heute Mitglied in der GVL. Warum könnte sich das auch für dich lohnen? Weil immer, wenn
- dein eigener Tonträger oder eine veröffentlichte Studioproduktion, an der du beteiligt warst, öffentlich gespielt wird,
- du als Bandmitglied oder Solist in TV oder Radio auftrittst
- oder du vielleicht auch selbst ein Label betreibst, dessen Produktionen öffentlich gesendet werden,
die entsprechenden Lizenzeinnahmen der GVL für dich eine neue Geldquelle werden könnten.
Und vor allem: Der Wahrnehmungsvertrag mit der GVL ist kostenlos. Du musst ihr im Anschluss nur noch melden, bei welchen Produktionen du mitgewirkt hast. Wenn dieses Werk z.B. in Radio oder Fernsehen gesendet wird, bedeutet das bares Geld für dich.
Geld verdienen mit Verwertungsgesellschaften
Wenn du als Schlagzeuger mehr Geld mit deiner Musik verdienen willst, könnten dir also GEMA und GVL durchaus dabei helfen. Im Idealfall bist du nicht nur ein guter Musiker, sondern auch Songwriter. So kannst du nicht nur als ausübender Künstler Einnahmen über die Verwertungsgesellschaften erzielen, sondern auch als Urheber. Du solltest allerdings vorher prüfen, ab wann sich eine Mitgliedschaft in der GEMA für dich wirklich lohnt. Spielst du übers Jahr ausreichend Konzerte mit deinen eigenen Songs? Wird die Musik in nächster Zeit in den Radiosendern deiner Region, oder vielleicht sogar darüber hinaus, gespielt? So kannst du schnell abschätzen, ob die Einnahmen zumindest die Ausgaben decken. Und natürlich kannst du deine Mitgliedschaft auch jederzeit kündigen, wenn dies nicht der Fall sein sollte.
Jetzt bin ich auf deine Erfahrungen gespannt! Sind Zahlungen von GEMA oder GVL zumindest ein kleiner, regelmäßiger Teil deines Einkommens? Hast du gute oder schlechte Erfahrungen mit den Verwertungsgesellschaften gesammelt? Ich freue mich auf deinen Kommentar.
Als „kleiner“ Musiker bringt mir die GEMA überhaupt nichts. Das klingt in der Theorie alles super, aber wie warscheinlich ist es das man im ÖR/Radio gespielt wird, wenn man nicht eh schon nen Namen hat, oder ein großes Label im Rücken. Da muss man erstmal hinkommen, und auf dem Weg dahin kann so eine Mitgleidschaft auch hinderlich sein, wie die Beispiele hier z.B. zeigen:
http://metalpodcast.de/blog/gema-lieber-nach-hause/
Was ist denn mit ausländischen Verwertungsgesellschaften wie z.B. ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) oder BMI (Broadcast Music Incorporated)? Wären das gute Alternativen?